Kapitalanlagen und Menschenrechte

Die Einhaltung von Menschenrechten kann bei uns in drei Bereichen berücksichtigt werden: Kapitalanlagen, Mitarbeiter und Partner. So können wir auch außerhalb unseres Unternehmens auf die Achtung unantastbarer Rechte Einfluss nehmen.

Der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt
Für mehr Menschlichkeit

Der faire und würdige Umgang mit Menschen steht bei der Provinzial NordWest an erster Stelle. In unserem Unternehmen ist die Achtung von Menschenrechten eine Selbstverständlichkeit – die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit gehören zum Selbstverständnis der Provinzial NordWest. Jeglicher uns bekannter Verstoß wird verfolgt und geahndet. Darüber hinaus nehmen wir Einfluss auf die Beachtung der Menschenrechte hinsichtlich unserer Dienstleister und ebenfalls im Bereich Kapitalanlagen.

Wir arbeiten ausschließlich mit Dienstleistern zusammen, die unsere Werte teilen. Und im Bereich der Kapitalanlage achten wir streng auf die Einhaltung ökonomischer, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeitsaspekte. Damit zieht sich die Einhaltung von Menschenrechten durch die Handlungsfelder eigene Mitarbeitende, Dienstleister und Kapitalanlagen.

Bei unseren Kapitalanlagen in Unternehmen orientieren wir uns an den Prinzipien des UN Global Compact (UN GC) und schließen Investitionen aus, bei denen wir die folgenden schwerwiegende Mängel feststellen:

  • Verstöße gegen internationale Menschenrechte
  • Zwangs- und Kinderarbeit
  • Generierung eines substanziellen Anteils der Energie oder des Umsatzes aus Kohle
  • Mängel bei der Unternehmensführung
  • Herstellung kontroverser Waffen
  • Korruption
  • Verletzung der Bürgerrechte- und Freiheiten

Bei Investitionen in Staaten schließen wir alle Anlagen aus, die im Bereich Bürgerrechte und -freiheiten sowie Korruption unsere Anforderungen nicht erfüllen.

Entwicklungen im Bereich Kapitalanlagen

Wir unterziehen jede Kapitalanlage einer systematischen Prüfung. Für 2019 planen wir die Einführung einer Software, die dieses Vorgehen weiter systematisiert. Ab 2019 werden wir nicht nur Unternehmen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit prüfen, sondern auch Staaten und Gebietskörperschaften.

Menschenrechte im Umgang mit Mitarbeitern

  • Leitlinien zur Zusammenarbeit und Führung
  • Einhaltung deutscher Arbeits- und Sozialgesetze
  • Betriebliche Mitbestimmung
  • Tarifvertrag der privaten Versicherungswirtschaft
  • Betriebsvereinbarungen

Menschenrechte bei unseren Partnern

Wir arbeiten mit Unternehmen, die

  • Den gesetzlichen Mindestlohnt zahlen
  • In unserer Region ansässig sind
  • Sich an gesetzliche Vorgaben halten